Sanierungskonzepte für Nicht-Wohngebäude

gem. DIN V 18599 | BAFA-Förderprogramm für Kommunen

Kommunale Nicht-Wohngebäude sanieren

 

Die Bewirtschaft und auch Sanierung kommunaler Liegenschaften bringt zumeist einen hohen personallen und finanziellen Aufwand mit sich. In diesem Bereich sind wir beratend tätig. Wir beraten zu Themen des kommunalen Energiemanagements und erstellen energetische Sanierungskonzepte für kommunale Nicht-Wohngebäude. Die Sanierungskonzepte werden derzeit vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. 

Wir erarbeiten energetische Sanierungskonzepte für Nicht-Wohngebäude gem. der DIN V 18599. Hiermit erheben und bewerten wir Sanierungsmaßnahmen im Bestand und zeigen den optimalen Nutzen für Investitionen in diesem Bereich auf. 

 

Mittels unserer Sanierungskonzepte prüfen wir die Machbarkeit beim Einsatz neuer Technologien im Bereich der Wärmeerzeugung, Wärmeverteilung, dezentraler Stromerzeugung und Nutzung. Hiermit setzen Sie

  • Photovoltaik,
  • Solarthermie,
  • Wärmepumpentechnik und
  • BHKW-Technik

optimal und wirtschaftlich unter bauphysikalischen Aspekten ein.

Was wird gefördert? (Auszug aus dem BAFA-Programm)

"Gegenstand der Beratung sind Nichtwohngebäude, die sich im Bundesgebiet befinden. Die Energieberatung kann einen Sanierungsfahrplan empfehlen oder die umfassende Sanierung zu einem „KfW-Effizienzhaus 70“ bzw. „100“ oder zu einem „KfW-Effizienzhaus Denkmal“. Sie soll wirtschaftlich sinnvolle Investitionen in die Energieeffizienz aufzeigen und darstellen. Alternativ wird eine Neubauberatung für Nichtwohngebäude gefördert, basierend auf dem KfW-Effizienzhausstandard (EH 55 oder EH 70). Das energetische Sanierungskonzept und die Neubauberatung haben sich jeweils auf ein einzelnes Nichtwohngebäude zu beziehen.

Die Energieberatung richtet sich an kommunale Gebietskörperschaften, deren Eigenbetriebe, kommunale Zweckverbände, Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund sowie gemeinnützige Organisationsformen."   Quelle

Art und Höhe der Förderung (Auszug aus dem BAFA-Programm)

"Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses an den antragstellenden Berater gewährt. Förderfähig ist jeweils das Netto-/Brutto-Beraterhonorar.

Die Zuwendung beträgt bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch ein von der Zahl der Nutzungszonen des betreffenden Gebäudes abhängiger Höchstbetrag gemäß folgender Tabelle. Ab 13 Nutzungszonen beträgt die Höchstförderung einheitlich 15.000 Euro. Für die Präsentation des Beratungsberichts durch den Berater in Entscheidungsgremien des Beratenen kann zusätzlich eine Zuwendung in Höhe von 500 Euro beantragt werden."   Quelle