Gesetze und Verordnungen

Das rechtliche und normative Umfeld von Sachsen-Anhalt ENERGIE

 

Hier finden Sie relevante Normen, Gesetze und Verordnungen, die im Zusammenhang mit dem Förderprogramm Sachsen-Anhalt ENERGIE stehen. Das betrifft alle Phasen des Prozesses: Antragstellung, Umsetzung, Verwendungsnachweis und Prüfung.

 

Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen (De Minimis)

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Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LHO)

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Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 17.12.2013

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Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 17.12.2013

 

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Operationelles Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Sachsen-Anhalt

 

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Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18.12.2013

 

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Verwaltungsverfahrensgesetz Sachsen-Anhalt (VwVfG LSA)

 

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Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG 2017)

 

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Gesetz für die Erhaltung, den Ausbau und die Modernisierung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG)

 

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Bekanntmachung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) und Teil B (VOB/B)

 

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Verdingungsordnung für Leistungen VOL A 2009

 

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Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

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Gesetz zur Modernsierung des Vergaberecht

 

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Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt (Landesvergabegesetz LVG LSA)

 

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Durchführungsverordnung 821/2014 der Kommission vom 28.07.2014

 

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Strafgesetzbuch

 

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Subventionsgesetz

 

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Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung dar und können diese auch nicht ersetzen. Für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Angaben wird keine Gewähr übernommen.

 

Ablauf der Förderung

Förderprogramm richtig nutzen

Um eine energetische Optimierung durchzuführen, können verschiedene Förderprogramme genutzt werden. Diese werden auf Bundes- und Landeseben angeboten. Entscheidend ist die richtige Nutzung im zeitlichen Kontext und die Auswahl der Maßnahmen. Der Ablauf der Förderung stellt sich hierbei wie folgt dar:

Energieberatung Mittelstand

Förderprogramm des BAFA für ein Energieaudit

Die Energieberatung Mittelstand des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist ein gefördertes Programm zur Durchführung von Energieaudits bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Dieses sieht die Erstellung einer Energieanalyse gem. DIN EN 16247 vor. Damit kann bspw. in einem Hotel eine fundierte Analyse des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs umgesetzt werden. Das Ergebnis wird in einem sog. Auditbericht festgehalten. Dieser Bericht enthält Vorschläge für Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz. Ein Energieaudit gem. diesem Programm darf nur durch Auditoren durchgeführt werden, die beim BAFA registriert sind. Die Förderung für diese Energieberatung liegt bei 80% der förderfähigen Ausgaben.

FörderprogrammEnergieberatung Mittelstand
KoordinierungBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Webseite BAFAhttp://www.bafa.de
Webseite ProgrammProgramm Energieberatung Mittelstand BAFA
Fördersatz80% von maximal 7.500 EUR / entspricht 6.000 EUR Förderung

Sachsen-Anhalt ENERGIE

Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen

Das Förderprogramm bezuschusst die Umsetzung von Maßnahmen, die geeignet sind, die Energieeffizienz von Unternehmen und Organisationen in Sachsen-Anhalt zu verbessern. Hierbei sind verschiedene Technologien förderfähig. Beispiele für Vorhaben zur Verbesserung der Energieeffizienz im Hotelgewerbe finden Sie hier: Maßnahmen-Beispiele.

FörderprogrammSachsen-Anhalt ENERGIE
KoordinierungInvestitionsbank Sachsen-Anhalt IB LSA
Webseite IB LSAhttps://www.ib-sachsen-anhalt.de
Webseite ProgrammProgramm Sachsen-Anhalt ENERGIE
Fördersatzindividuell gem. De-Minimes und AGVO / bis circa 50%
VerfügbarkeitBundesland Sachsen-Anhalt
ZugangVoraussetzung ist ein Energieaudit / Energieeinspar-Konzept