Der neue „Industriestrom“ soll deutsche Unternehmen entlasten und die Wettbewerbsfähigkeit stärken. Geplant ist ein subventionierter Strompreis für energieintensive Betriebe, um hohe Energiekosten abzufedern und Abwanderungen ins Ausland zu verhindern. Gleichzeitig soll der Industriestrom die Transformation zu klimafreundlicher Produktion unterstützen und den Standort Deutschland langfristig sichern.
Entlastete energieintensive Betriebe sollen dann max. 5 Cent pro Kilowattstunde zahlen müssen.
Ein energieintensives Unternehmen ist ein Betrieb, der für seine Produktion besonders viel Energie – meist Strom oder Gas – benötigt. Typische Beispiele sind die Chemie-, Stahl-, Aluminium-, Glas-, Papier- oder Zementindustrie.
In Deutschland gelten Firmen als energieintensiv, wenn Energiekosten einen hohen Anteil an den Gesamtkostenausmachen oder wenn sie in Branchen tätig sind, die im internationalen Wettbewerb stehen und dadurch besonders stark von Energiepreisen betroffen sind. Diese Unternehmen können vom „Industriestrom“-Preis profitieren.
In Deutschland gelten Unternehmen in der Regel als energieintensiv, wenn die Energiekosten mindestens 14 % bis 20 % der Bruttowertschöpfung betragen.
Die Entlastung wird als Förderung geplant. Die Beantragung und Auszahlung erfolgt im Folgejahr, sprich erstmalig in KJ 2027 für das Kalenderjahr 2026.
Die Beihilfe
- Soll für 50% des jährlichen Stromverbrauchs gelten
- Soll bis zu 50% des Großhandelsstrompreises (Vorjahr) betragen
- Soll zu 50% reinvestiert werden
Zusätzliche Anforderungen und Kriterien sind im Einzelfall zu prüfen.
Hinweis: Die genaue Umsetzung und Realisierung dessen steht politisch noch aus. Angaben ohne Gewähr.
