Gemäß § 9 Energieeffizienzgesetz (EnEfG) sind Unternehmen mit einem Gesamtendenergieverbrauch über 2,5 GWh/Jahr verpflichtet, innerhalb von 3 Jahren Umsetzungspläne anhand von Energieaudits oder Aktionspläne im Energiemanagementsystem zu erstellen und zu veröffentlichen.
Im Merkblatt für das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) hat die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) Anforderungen an die Umsetzungspläne definiert und spezifiziert, wie die Pläne zu veröffentlichen sind. Dabei ist es wichtig, dass die Umsetzungspläne öffentlich zugänglich sind. So ist eine Veröffentlichung im Intranet oder als Aushang nicht ausreichend.
Weitere Informationen können dem Merkblatt entnommen werden. Dieses ist auf der Homepage der BAFA herunterzuladen. Des Weiteren haben wir eine Verfahrensanweisung zur Erstellung der Umsetzungspläne entworfen, welche Sie als Beratungskunde gerne bei uns Anfragen können.
Quelle: https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/ea_merkblatt_energieefffizienzgesetz.html (01.06.2026)
