Die Novelle des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) wurde am 10.07.2026 vom Bundesrat zugestimmt. Damit ist das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen und bei Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt tritt dieses in Kraft.
Das Gesetz beschreibt Vorgaben der Ladeinfrastruktur von Wohn- und Nichtwohngebäuden. So müssen bspw. bei neuen Wohngebäuden mindestens 50 % der Stellplätze mit einer Leitungsinfrastruktur ausgestattet werden, wenn diese über mehr als 3 Stellplätze verfügen.
Für bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen wurden neue Anforderungen festgelegt. So muss ein Ladepunkt je 10 Stellplätze errichtet werden oder mindestens 50 % der Stellplätze mit Leitungsinfrastruktur ausgestattet werden.
Weitere Änderungen bzw. Anforderungen der Ladepunkte können dem Gesetz bei Veröffentlichung entnommen werden.
