PPWR – Die neue EU-Verpackungsordnung

Neue Anforderungen an Verpackungen und Akteure

Bereits am 19. Dezember 2024 fand die Verabschiedung der neuen Verpackungsordnung- VO (EU) 2025/40 („Packaging and Packaging Waste Regulation“ - PPWR) durch die EU statt. Am 12. August 2026 traten eine Reihe der darin festgesetzten Anforderungen und Pflichten in Kraft. Die restlichen Anforderungen der Verordnung greifen sukzessive in den nächsten Jahren.

Durch die neue Verpackungsordnung soll die Kreislaufwirtschaft gestärkt werden. Dabei soll die Recyclingfähigkeit verbessert und der Verpackungsverbrauch allgemein reduziert werden. In der Verordnung finden sich Vorgaben zu Rezyklate, Wiederverwendbarkeit, Kompostierbarkeit und Kennzeichnung von Verpackungen.

Es sind verschiedene Akteure von der Verordnung betroffen:

  • Wirtschaftsakteure

  • Erzeuger

  • Hersteller

  • Lieferant

  • Importeur

  • Vertreiber

  • Bevollmächtigter

  • Endvertreiber

Die spezifischen Definitionen der Akteure sind in der Verordnung nachzulesen.

Welche Kernpunkte birgt die Verordnung für Unternehmen?

Es werden neue Regeln zur Konformitätsbewertung von Verpackungen und Beschränkungen für besorgniserregende Stoffe in Verpackungen sowie Grenzwerte für PFAS in Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, eingeführt. Auch werden sukzessive neue Vorgaben für die Recyclingfähigkeit von Verpackungen gestellt. Die Einführung von Mindestrezyklatanteilen in Kunststoffverpackungen wird nachfolgend in zwei Stufen eingeführt. Die erste greift ab dem 01. Januar 2030, die zweite ab dem 01. Januar 2040, wobei verschiedene Schwellenwerte einzuhalten sind. Weiterhin sind Regeln zu biobasierten Rohstoffen in Kunststoffverpackungen, Kompostierbarkeit von Verpackungen sowie Minimierung von Verpackungen enthalten. Es wird ein Verbot bestimmter Verpackungsformate und Mogelpackungen erlassen. Zusätzlich gibt es Vorgaben zur Wiederverwendung und -befüllung sowie Wiederverwendungssystemen. Dabei werden Zielvorgaben für die Wiederverwendung von Verpackungen sowie dem Recycling aufgesetzt und Pfand- und Rücknahmesysteme gefordert. Weiterführend wurden durch die Verordnung neue Kennzeichnungspflichten, Informations-, Hinweis- und Meldepflichten sowie eine erweiterte Herstellerverantwortung eingeführt.

Unternehmen sollten in Bezug auf genutzte Verpackungen ihre Rolle identifizieren und die damit verbundenen Anforderungen analysieren und umsetzen.