Seit Mitte November 2023 die Verpflichtung zur Implementierung von Umwelt- oder Energiemanagementsystemen ab 7,5 GWh Jahresverbrauch im EnEfG verankert wurden, schien die Lage der rechtlichen Anforderungen im Energiebericht noch ein wenig undurchsichtiger. Vormals war der KMU-Status ein entscheidendes Kriterium, später wurde die Bagatellgrenez für Energieaudits hinzugefügt; nun ist man mit dem EnEfG endlich am Energieverbrauch orientiert.
Zur Harmonisierung der "Vorgabelandschaft" wird nun das Energiedienstleistungsgesetz nun überarbeitet.