EDL-G Revision

Das EDL-G hatte Nicht-KMU erstmals zum 05.12.2015 zur Durchführung von Energieaudits gem. DIN EN 16247-1 verpflichtet. Nun wird das EDL-G geändert.

Seit Mitte November 2023 die Verpflichtung zur Implementierung von Umwelt- oder Energiemanagementsystemen ab 7,5 GWh Jahresverbrauch im EnEfG verankert wurden, schien die Lage der rechtlichen Anforderungen im Energiebericht noch ein wenig undurchsichtiger. Vormals war der KMU-Status ein entscheidendes Kriterium, später wurde die Bagatellgrenez für Energieaudits hinzugefügt; nun ist man mit dem EnEfG endlich am Energieverbrauch orientiert.

Zur Harmonisierung der "Vorgabelandschaft" wird nun das Energiedienstleistungsgesetz nun überarbeitet.

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2024/05/20240523-novelle-des-energiedienstleistungsgesetzes.html