Entwicklung des Energieaudits nach DIN EN 16247

Energieaudit-Pflicht

ab 05.12.2015

MIt dem Energieauditforum 2015 in den Messehallen Magdeburg haben wir erstmal am 01.07.2015 über die Einführung der Energieaudits berichtet. Die ersten Energieberichte gem. DIN EN 16247-1 hatten wir bei der Veranstaltung veröffentlicht. Die Pflicht zur Durchführung hat der Gesetzgeber im Energiedienstleistungsgesetz EDL-G verankert.

2015

2015

Energieauditform

Magdeburg

Am 01.07.2015 - also knapp sechs Monate vor der offiziellen Verpflichtung -  haben wir in den Messehallen Magdeburg das erste Energieauditforum durchgeführt.

Auditforum

Magdeburg

Vor der ersten Jährung der Energieauditpflicht in 2019 führen wir im November 2018 das Auditforum in Magdeburg durch - gemeinsam mit DQS, Viessmann und effizienzcloud.

2018

2019

Alle 4 Jahre

Energieaudits für Nicht-KMU

2019 wiederholte sich zum ersten Mal der Turnus für die Durchführung von Energieaudits. Damals gab es noch keine Verpflichtungen zur Durchführung von Maßnahmen, die im Rahmen des Energieaudits erhoben wurden sind.

 

Umsetzungspflicht

Einfluss der EnSiMimaV

Wieder sind vier Jahre um und die Energieaudits müssen wiederholt werden. Nun ergibt sich aus der EnSiMimaV jedoch die Verpflichtung zur Umsetzung bestimmter Maßnahmen. 

2023

2023

Energieaudit ab 2,5 GWh

ISO 50001 ab 10 GWh

Die Spielregeln ändern sich. Mussten bisher lediglich die sogenannten Nicht-KMU´s regelmäßig ein Energieaudit durchführen, so wird diese Verpflichtung nun vom Nicht-KMU-Status abgekoppelt. Geplant ist, dass Unternehmen und Organisationen mit mehr als 2,5 Mio. Kilowattstunden Energieverbrauch ein Energieaudit durchführen müssen. Bei Verbräuchen ab 10.000.000 Kilowattstunden ist ein Energiemanagementsystem im Gespräch.