EU-Kommission verabschiedet „Voluntary Standard“; Prüfung durch Rat und EU-Parlament ausstehend
Am 03.07.2026 hat die EU-Kommission den neuen „Voluntary Standard“ verabschiedet. Dieser soll bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung den VSME-Standard ablösen. So werden zukünftig mehr Unternehmen unter dem Voluntary Standard berücksichtigt. Die Prüfung der delegierten Verordnung durch Rat und EU-Parlament steht bisher aus. Diese können ein „Veto“ einlegen. Sollte kein „Veto“ eingelegt werden, könnte der Voluntary Standard im Herbst im Amtsblatt veröffentlicht werden. Es handelt sich um eine delegierte Verordnung und bildet mit Inkrafttreten verbindliches EU-Recht, ohne dass sie in nationales Recht übertragen werden muss.
Es handelt sich weiterhin um einen freiwilligen Standard. Er deckt die Nachhaltigkeitsinformationen ab, die in der Wertschöpfungskette und auch von Banken und Investoren angefragt werden dürfen.
Wichtigster Punkt in der Überarbeitung ist, dass nun Unternehmen bis 1.000 Beschäftigte (im vorangegangenen Geschäftsjahr) im Standard berücksichtigt werden. Dies steht im Zusammenhang mit der Omnibus-Richtlinie der CSRD. Dabei wird die Kohärenz mit dem ESRS gewahrt. Gleichzeitig wird der „Value Chain Cap“ aufgegriffen, welcher CSRD-pflichtigen Unternehmen ein maximales Level vorgibt, welche Nachhaltigkeitsinformationen durch sie in der Wertschöpfungskette angefragt werden dürfen. Entsprechende Anfragen dürfen den Umfang des Voluntary Standards nicht überschreiten.
Der Aufbau des Standards basiert weiterhin auf zwei Modulen, dem Basismodul und dem erweiternden Zusatzmodul. Das Basismodul enthält die Angaben B1 und B2 sowie Basiskennzahlen B3 bis B 11. Es stellt den angestrebten Ansatz für Kleinstunternehmen sowie die Mindestanforderung für andere Unternehmen dar. Das Zusatzmodul beinhaltet Datenpunkte, die über die Angaben B1 bis B11 hinausgehen. Diese dürfen von Banken, Investoren und Firmenkunden des Unternehmens zusätzlich zum Basismodul angefordert werden. Das Basismodul ist Voraussetzung für das Zusatzmodul.
Es werden Datenpunkte verschiedener Art abgefragt, was zu einer Verringerung der Angaben führen kann.
Unterteilung der Angaben:
Erforderliche Datenpunkte: Angabe erforderlich
„Falls zutreffend“: Angabe nur erforderlich unter besonderen, festgelegten Umständen
Freiwillig: Angabe auf freiwilliger Basis
Sektorspezifisch: Angabe, wenn Sektor-betreffend
Als Ergänzung sind einige Datenpunkte für Unternehmen bis 10 MA freiwillig, um den Aufwand für diese Unternehmen möglichst gering zu halten.
Der Standard ermöglicht die Bereitstellung von Informationen zu verschiedenen Fragestellungen:
Wie das Unternehmen kurz-, mittel oder langfristig positive oder negative Auswirkungen auf Menschen oder Umwelt hatte oder voraussichtlich haben wird
Wie sich ökologische und soziale Aspekte kurz-, mittel oder langfristig auf die Finanzlage, die Geschäftsergebnis und die Zahlungsströme des Unternehmens ausgewirkt haben oder voraussichtlich auswirken werden
Die Angabe von Informationen muss entsprechend des Standards relevant, wahrheitsgetreu, vergleichbar, verständlich und überprüfbar sein. Es besteht die Möglichkeit angemessene zusätzliche Informationen mit zu berichten. Ab dem zweiten Jahr der Berichtserstellung wird ein Kennzahlenvergleich zum Vorjahr gefordert.
Für Gruppen besteht die Empfehlung, dass das Mutterunternehmen einer Gruppe auf konsolidierter Basis über das Tochterunternehmen mitberichtet. Das Tochterunternehmen benötigt daraufhin keinen eigenen Bericht. Eine jährliche Aktualisierung wird nötig, wenn Anforderungen von Großunternehmen oder Banken bestehen.
Im Folgenden sind die Kernpunkte der beiden Module aufgelistet:
Basismodul – Allgemeine Informationen
B1 – Grundlagen für die Erstellung
B2 – Verfahrensweisen, Konzepte und künftige Initiativen für den Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft
Basismodul – Umweltkennzahlen
B3 – Energie und Treibhausgasemissionen
B4 – Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung
B5 – Biodiversität
B6 – Wasser
B7 – Ressourcennutzung, Kreislaufwirtschaft und Abfallbewirtschaftung
Basismodul – Sozialkennzahlen
B8 – Arbeitskräfte – Allgemeine Merkmale
B9 – Arbeitskräfte – Gesundheitsschutz und Sicherheit
B10 – Arbeitskräfte – Vergütung, Tarifverhandlungen und Weiterbildung
Basismodul – Governance-Kennzahlen
B11 – Verurteilungen und Geldstrafen wegen Korruption und Bestechung
Zusatzmodul – Allgemeine Informationen
C1 – Strategie: Geschäftsmodell und Nachhaltigkeit – Zugehörige Initiativen
C2 – Beschreibung der Verfahrensweisen, Konzepte und künftige Initiativen für den Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft
Zusatzmodul – Umweltkennzahlen
Erwägungen bei der Angabe von Treibhausgasemissionen unter B3 (Basismodul)
C3 – THG-Reduktionsziele und klimabedingter Wandel
C4 – Klimarisiken
Zusatzmodul – Sozialkennzahlen
C5 – Zusätzliche (allgemeine) Merkmale der Arbeitskräfte
C6 – Zusätzliche Informationen über die Arbeitskräfte des Unternehmens – Konzepte für die Achtung der Menschenrechte und diesbezügliche Prozesse
C7 – Vorfälle in Bezug auf Menschenrechte
Zusatzmodul – Governance-Kennzahlen
C8 – Umsatzerlöse aus bestimmten Tätigkeiten
C9 – Geschlechtervielfalt im Leitungsorgan