Zum 21. Juli 2026 treten neue Förderbedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft.
Zum 21. Juli 2026 treten neue Förderbedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft. Die Änderungen betreffen sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäude und bringen Anpassungen bei der Antragsberechtigung, den förderfähigen Kosten sowie den verfügbaren Bonusregelungen mit sich.
Künftig wird der Kreis der Antragsberechtigten erweitert und die Höchstgrenzen für förderfähige Investitionen werden angepasst. Zusätzlich wird beim Einkommensbonus ein neuer Familienzuschlag eingeführt. Eine wichtige Änderung betrifft außerdem den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP): Der 5-%-iSFP-Bonus wird künftig erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro gewährt und nur auf den Investitionsanteil oberhalb dieser Grenze angewendet. Auch die Fördersätze der verschiedenen Boni werden überarbeitet.
Besonders bei der KfW-Heizungsförderung für Wärmepumpen ändern sich die Förderkonditionen: Die Grundförderung bleibt bestehen, während Boni und Förderhöchstgrenzen neu strukturiert werden. Ziel ist eine stärkere Ausrichtung der Förderung auf einkommensschwächere Haushalte und besonders effiziente Heizsysteme. Auch die Heizungsförderung für Nichtwohngebäude wird zum 21. Juli 2026 angepasst. Unternehmen, Kommunen und andere Investoren können weiterhin Zuschüsse für den Einbau klimafreundlicher Heizungen und den Anschluss an Wärmenetze beantragen. Allerdings gelten künftig ebenfalls die überarbeiteten Förderkonditionen mit angepassten Fördersätzen und Fördergrenzen.
Bereits angekündigt sind weitere Neuerungen ab 2027. Dazu zählen ein Bonus für besonders energieineffiziente Gebäude (Worst-Performing Buildings) sowie ein Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen aus europäischer Produktion. Gleichzeitig entfällt die Förderung energieeffizienter Innenbeleuchtungssysteme in Nichtwohngebäuden.